Eines der Wahlversprechen, das der damalige Bürgermeisterkandidat Alexander Dill im Jahr 2012 unter der Überschrift: Wohnen, Umwelt und Verkehr öffentlich gemacht hatte, lautete: Erhöhung der Lebensqualität durch zukunftsfähige Stadtentwicklung, zukunftsfähige Stärkung der Zentren sowohl der Innenstadt, der Wohngebiete als auch der Ortsteile. Andreas Adolf, langjähriger Geschäftsführer der WBG, schildert exklusiv für Arnstadt-wohin? die vom Bürgermeister Alexander Dill praktizierte Wirklichkeit. Sein Fazit: Diesem Mann muss die Verantwortung entzogen werden.
Von Andreas Adolf
(Foto: Abriß Plattenbauten Rudisleben Mai 2009)
Der Aufsichtsrat mit seinem Vorsitzenden an der Spitze ist neben der Gesellschafterversammlung das wichtigste Kontrollorgan eines Wirtschaftsunternehmens und insofern ausschließlich diesem verpflichtet.
Seit seinem Amtsantritt als Bürgermeisters hat Herr Dill Kraft Amtes auch den Vorsitz des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH (WBG) inne und vertritt den alleinigen Gesellschafter – die Stadt Arnstadt – in Gesellschafterversammlungen.
Allerdings ist unter seinem Vorsitz von dieser Verpflichtung des Aufsichtsgremiums gegenüber dem Unternehmen wenig zu spüren. Im Gegenteil, die in der Vergangenheit von Aufsichts- und Stadtrat gefassten Beschlüsse und zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen sind von ihm pauschal und ohne Hinterfragung ignoriert worden.
Dazu kommt, dass außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrates der Bürgermeister die Kommunikation mit mir als dem Geschäftsführer der WBG in wichtigen und eiligen Angelegenheiten abgelehnt und notwendige Entscheidungen verzögert hat.
Die mangelnde Bereitschaft des Bürgermeisters zur Zusammenarbeit zeigt sich auch daran, dass von ihm für die Jahre 2012 und 2013 die Entlastung sowohl des Aufsichtsrates als auch des Geschäftsführers ohne Begründung verweigert worden ist. Dieser Sachverhalt wird vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen WIBERA im Prüfbericht zum Jahresabschluss der WBG für das Jahr 2014 ausdrücklich kritisch erwähnt.
Die zwischen dem Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender/Vertreter des Gesellschafters und dem Geschäftsführer geführten Auseinandersetzungen gipfelten in „Anweisungen“ an den Geschäftsführer, derartige Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen und persönlichen Anfeindungen.
1. Bauvorhaben An der Weiße
Auf der Grundlage des vom Stadtrat in der Vergangenheit per Beschluss gebilligten Stadtentwicklungskonzeptes hat die WBG in den Jahren 2008 und 2009 das Konzept zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Aufwertung des innerstädtischen Plattenbauquartiers An der Weiße/Töpfengasse erarbeitet.
Im Mai 2010 wurde dieses Konzept vom Aufsichtsrat bestätigt, im Juni 2010 signalisierte der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Arnstadt seine Zustimmung zur Umsetzung desselben. Seit 2012 liegt für den 1. Bauabschnitt die Baugenehmigung vor.
Im Ergebnis der weiteren Planungen und Abstimmungen zwischen den Gremien der Stadt, den Stadtwerken und der WBG wurde das Konzept weiterentwickelt. Inhalt und Ziel war eine Aufwertung der Wohnungsbestände der WBG und der Bau einer energieeffizienten Wärmeerzeugungsanlage und einer Pkw-Stellplatzanlage in diesem Quartier.
Dieser Gesamtkonzeption hat der Stadtrat im März 2012 einstimmig zugestimmt.
Die Finanzierung des ersten Abschnitts der investiven Aktivitäten der WBG an dieser Stelle soll durch Inanspruchnahme eines vom Landesverwaltungsamt Thüringen bewilligten, für 15 Jahre zinsfreien Darlehens in Höhe von 1,9 Mio. €, durch die Generierung von Fremdmitteln in Höhe von 1,6 Mio. € und den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von ebenfalls rund 1,9 Mio. € sichergestellt werden.
Nach seinem Amtsantritt verweigerte Alexander Dill die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses. Er stellte die Beschlüsse des Aufsichts- und des Stadtrates zur Realisierung der Konzeption für das Quartier An der Weiße pauschal in Frage.
Herr Dill verstieg sich in die Forderung, dass allein die WBG die aus der Eingemeindung von Rudisleben resultierenden städtischen Schulden dauerhaft zu bedienen habe, wohlwissend, dass das Unternehmen damit in die Handlungsunfähigkeit getrieben würde. Damit nahm er billigend in Kauf, dass der Bestand der gesamten Firma gefährdet wird, da die Banken sein Verhalten so deuten mußten, dass das Unternehmen WBG nicht mehr kreditwürdig ist. Anstehende Verlängerungen von bestehenden Darlehen für andere Projekte wurden von den Banken wegen des Verhaltens des Bürgermeisters verweigert.
Vernachlässigt wurde dabei auch die Tatsache, dass die WBG seit der Eingemeindung von Rudisleben bis Mitte 2013 mit annähernd 10 Mio. € den Kapitaldienst auf die städtischen Schulden bedient hat, ohne dass diesem Aufwand Einnahmen aus den Beständen in Rudisleben gegenüber gestanden hätten. Die Häuser in Rudisleben standen bereits zum Zeitpunkt der Übertragung auf die WBG zum größten Teil leer. Die in Verantwortung der ehemals selbstständigen Gemeinde Rudisleben aufwändig sanierten Häuser auf dem Gelände der ehemaligen Garnison mussten im Jahr 2009 wegen fehlender Nachfrage abgerissen werden.
(Foto: Leerstand von Wohnungen der WBG An der Weisse)
Im Zuge der jahrelangen Auseinandersetzungen zu diesem Problemkreis zwischen WBG und dem Bürgermeister mussten mit hohem Aufwand und für viel Geld auf Veranlassung des Bürgermeisters mehrere Wirtschaftsunternehmen mit der Erstellung von Gutachten und eines Konzeptes zur Konsolidierung der WBG beauftragt werden. Die Ironie dabei: sämtliche Gutachten haben vom Grundsatz her alle bisherigen Planungen des Unternehmens bestätigt und die vom Bürgermeister geführte Negativargumentation widerlegt!
Vor diesem Hintergrund haben Aufsichts- und Stadtrat im September 2015 beschlossen, dass die WBG nun dauerhaft von einem Teil der Kapitaldienstleistungen auf diese städtischen Schulden freigestellt werden soll. Damit ist der Status des vom Stadtrat im Jahr 2008 gefassten Beschlusses endlich wieder hergestellt und die Grundlage geschaffen, dass die geplanten Investitionsmaßnahmen nach einem Stillstand von 3 Jahren in Angriff genommen werden können. Auch gelang es, Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe zu äußerst günstigen Konditionen zu verlängern.
Dem städtischen Unternehmen WBG ist durch das Verhalten von Alexander Dill ein wirtschaftlicher Schaden in 6-stelliger Größenordnung und ein nicht bezifferbarer Imageschaden entstanden. Hinzu kommen die der WBG seit 2014 entgangenen Mieteinnahmen wegen der bislang aus den genannten Gründen nicht möglichen Investitionen.
2. Wohngebiet Rabenhold
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Arnstadt sieht unter anderem vor, die Häuser, die von den Straßenzüge Prof.-Frosch-Str. und Prof.-Pabst-Str. im Wohngebiet Rabenhold umfasst sind, abzureißen und das Quartier durch eine neue kleinteilige Bebauung wieder zu beleben und attraktiv aufzuwerten.
Diese Strategie ist seit Amtsantritt des Bürgermeisters zu keinem Zeitpunkt einer näheren Betrachtung unterzogen worden, genauso wenig, wie die erforderliche Grundlage zur Neuausrichtung des zu betrachtenden Quartiers in Form der Erstellung eines Bebauungsplanes in Angriff genommen worden ist.
3. Langfristige Unternehmensplanung
Unter Berücksichtigung der von Aufsichts- und Stadtrat beschlossenen Entlastung der WBG hat das Unternehmen die Unternehmensplanung für den Zeitraum 2015 bis 2024 fortgeschrieben und dabei nachgewiesen, dass es die Investitionen in das innerstädtische Quartier An der Weiße/Töpfengasse als auch in das Gründerzeitviertel leisten kann.
4. Geschäftsführernachfolge
Nach mehr als 25-jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer des kommunalen Wohnungsunternehmens endet mein Anstellungsverhältnis am 31.12.2015. Auf diese Tatsache ist der Aufsichtsrat im November 2014 ausdrücklich aufmerksam gemacht worden, verbunden mit der Bitte, rechtzeitig für die Nachfolge zu sorgen, um eine geordnete Geschäftsübergabe sicherzustellen.
Bis Mai 2015 ist nichts passiert. Dann ist auf Beschluss des Aufsichtsrates ein externes Unternehmen, wiederum verbunden mit hohem Kostenaufwand, mit dem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren beauftragt worden. Ob dieses Verfahren zu einem Ergebnis geführt hat und ab wann ein Nachfolger des Geschäftsführers zur Verfügung steht, ist bis heute von dem Aufsichtsratsvorsitzenden Alexander Dill nicht bekannt gegeben worden.
Insofern ist davon auszugehen, dass Alexander Dill billigend in Kauf nimmt, dass das Unternehmen ab dem 01.01.2016 nicht mehr geschäftsfähig ist. Wenn nämlich zu diesem Termin keine neue Vertretungsberechtigung organisiert ist, treten alle im Unternehmen bisher geltenden Regelungen mit Außenwirkung u.a. zum Zahlungsverkehr und zum Abschluss von Verträgen jeglicher Art schlicht und ergreifend außer Kraft.
Fazit: Bürgermeister Dill wird der Verantwortung gegenüber der WBG weder als Aufsichtsratsvorsitzender noch als Vertreter des Gesellschafters gerecht. Wer in diesen Funktionen dem zu 100% städtischen Wohnungsunternehmen derartige Image- und wirtschaftliche Schäden zufügt, dem muss diese Verantwortung entzogen werden.
Arnstadt, 08. November 2015
Andreas Adolf / Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH
Siehe hierzu auch:
Alexander Dill Wahlprogramm 2012
Sehr geehrter Herr Adolf,
herzlichen Dank für die aufschlussreichen Informationen! Das sollte allen Bürgern von Arnstadt zugänglich gemacht werden!
Allein nur aus dem von Ihnen Dargelegten, gehört Herr Dill abgewählt!
K. Häßner
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Guten Tag,
mit Interesse verfolge ich die Auseinandersetzungen um den Bürgermeister von Arnstadt, Herrn Dill.
Der Bürgermeister gehört nicht abgewählt, sondern der unbedarfte Stadtrat. Eine Qualifizierungsmaßnahme in
Kommunalpolitik wäre dringend erforderlich.
Selbst wenn Herr Dill als Bürgermeister abgewählt würde, wer ist geeignet, diese ganze Problematik mit Sachverstand im Sinne aller Bürger zu lösen.
Es ist ein Grundgesetz der Philosophie und der Logik, dass jede Wirkung eine Ursache hat. Wenn z. B eine Sanierung von Wohnungen, z.B. – An der Weiße – teurer ist als ein Neubau, muss der Bürgermeister handeln. Und warum ist die geplante Sanierung teurer als ein Neubau ? Das weiß nur Herr Adolf und seine Planungsgruppe.
Fragen Sie doch mal, wie hoch die Altschulden für die ehemalige Siedlung in Rudisleben sind, was die Stadt
Arnstadt jährlich an die Banken zahlen muss.
In der journalistischen Berichterstattung werden nur “ Nebelgranaten “ verschossen. Peinliche Wahrheiten werden
nicht erwähnt. Eigentlich sehr schade um unsere hochgelobte Demokratie.
mfG. Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
Sie liegen falsch: Dieser Stadtrat mag ehrenamtlich arbeiten, aber er ist weder unbedarft noch unqualifiziert. Ihm gehören Angestellte, Handwerker, Unternehmer, Lehrer, Beamte, ein Ex-Bürgermeister, Verwaltungsfachleute, Rechtsanwälte und Richter, ehemalige Bundestags- und Landtagsabgeordnete u.s.w. an. Es wäre schön, wenn Sie diese, ihre Arbeit und ihr Engagement für die Stadt nicht herabwürdigen würden. Die 21 Stadtratsmitglieder, die das Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister eingeleitet haben, werfen Dill übrigends auch nicht vor, er wäre unbedarft oder nicht qualifiziert. Sie messen ihn an seinen Taten und an seinem Unterlassen, an seiner Amtsführung. Da ist nicht nur die Bilanz verheerend, sondern vor allem die Prognose verheerend.
Und ja, es gibt geeignete Personen, die die jeweiligen Ort- und Stadtverbände nominieren können für eine Bürgermeisterwahl in diesem Frühjahr. Nominieren Solange jedoch noch gar keine Neuwahl auf der Tagesordnung steht, kann keiner dieser Verbände nominieren. DIE LINKE ist deswegen den Weg gegangen eine Empfehlung für Jens Petermann, Sozial- und Verfassungsrichter des Landes Thüringen und ehemaliger Bundestagsabgeordneter abzugeben und Petermann hat seine Bereitschaft erklärt. Die CDU und Pro Arnstadt haben entschieden, auch weil es vorstellbar ist, sich auf einen gemeinsamen Kandidaten zu einigen, hier einer Nominierung nicht vorzugreifen. Sie dürfen aber sicher sein, dass beide _ wie auch bei der letzten Wahl mit Knut Vettrich und Georg Bräutigam _ qualifizierte Bewerber ins Rennen schicken werden. Und wer dann tatsächlich der nächste Bürgermeiste wird, das weiss man auch in diesem Fall _wie immer bei Wahlen _ am Abend des Wahltags.
Woher haben Sie denn die Information, dass an der Weiße die Sanierung der Blöcke teurer käme, als ein Neubau? Das stimmt nicht.
Gutachten haben die Wirtschaftlichkeits des Sanierungsgutachtens bestätigt. Zudem sind die Durchschnittsvergleichswerte mit denen Bürgermeister Dill argumentierte im konkreten Fall nicht belastbar. Ein Neubau wäre zum einen der Bestandsschutz für die Baulast nicht mehr gegeben, das würde zu 30 Prozent weniger Baufläche führen, dass würde zur Verpflichtung zu Stellplätzen führen _ wobei neben den dadurch entstehenden Kosten, beispielsweise eine Tiefgarage an dieser Stelle gar nicht möglich wäre, da es Schwemmland der Weiße ist.
Und das ist auch der Hauptgrund, der eine günstigere Lösung durch Neubau auschließt. Ein Abriß hieße _ nach Aussagen von Fachleuten _ auch die augenblickliche Gründung in Mitleidenschaft zu ziehen. Eine neue Gründung _ so war es zumindest beim Einkaufszentrum nebenan _ hieße 9 Meter Ausschachtung. Nein, der Neubau würde nicht billiger! Was aber inzwischen passiert ist _ weil Bürgermeister Dill immer wieder neue Taktiken findet zu verzögern _ die durchschnittlichen Baukosten sind seit Anfang 2013 um durchschnittlich 15 Prozent gestiegen. Alleine hier fallen jetzt zusätzliche Kosten von über 800.000 EUR an.
Wir bezweifeln allerdings, dass es Dill je um die Koste ging. Er hat seit Amtsbeginn für die Beplanung und Bebauung an dieser Stelle eine andere Idee. Doch statt die Karten auf den Tisch zu legen, für seine Vorstellungen zu werben, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und den Stadtrat zu überzeugen, Mehrheiten zu suchen, legt er alles lahm.
Zum Schaden der Mieter, zum Schaden des Unternehmens, zum Schaden der Stadt. Und erzählt Alexander in der TA von Vorgestern, für eine Neubewertung des Projekts spiele das neue Zentren-und Einzelhndelskonzept eine Rolle.
Nein, Herr Schneider, Spezialist für das Zünden von „Nebelgranaten“ ist Alexander Dill. Wir bemühen uns um Durchblick.
Wir werden schon wieder an der Nase herum geführt: NEUbewerung? Wieso das denn? Es gibt einen Stadtratsbeschluss für die Sanierung, es gibt Gutachten, die die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens bestätigen, es sind bereits Hunderttausende in die Planung und Vorbereitung geflossen und Dill teilt zudem an gleicher Stelle in der TA mit, dass die Finanzierung steht.
Also was bitte, hat ein Zentren- und Einzelhandelskonzept mit der Sanierung von Wohnblöcken zu tun? Und selbst wenn Dill da einen Zusammenhang sieht, er da eine neue Idee hat und schon wieder etwas anderes in Bewegung setzen möchte: Wieso erfahren die entscheidenden Gremien _ Aufsichtsrat, Bauschuss und Stadtrat davon aus der Zeitung? Worauf wir wieder beim Anfang der Misere wären! Insoweit haben Sie recht mit Ursache und Wirkung.
Zu dem großen Thema Altschulden Rudisleben nur zwei Anmerkungen. Diese hat Dill nicht zu verantworten. Da ist vor Dills Amtszeit alles schief gelaufen, da haben Stadtrat, Verwaltung, EX-Bürgermeister und Ex-Landrat, Beteiligterem Land mit dramatischen Folgen gepennt.
Was Dill aber zu verantworten hat: Diese Schulden sind Schulden der Stadt, diese hat die Schulden von der Kommune Rudisleben im Rahmen der Eingliederung übernommen. Dill hat jedoch jahrelang versucht diese Schulden der WBG aufzulasten. Damit ist er gescheitert.Weil das aber ein langer Prozess war, hat er mit damit die WBG gelähmt.
Jetzt wären Sie am Ball, die „peinlichen Wahrheiten“, die Sie vermissen, aufzuführen!
Mit freundlichen Grüßen
Judith Rüber
Pingback: Zwei weitere Jahre Stillstand An der Weisse? - Arnstadt - wohin?
Der Dillsamen muss weg.Hat Jahrelang nichts gebracht.Schade das die Afd keinen Kandidat stellt.
Was versprechen Sie sich von der AfD?
Was sollte Ihrer Meinung nach ein Arnstädter Bürgermeister „bringen“?
Das würd ich gerne mit Ihnen diskutieren!
Jan Kobel