Kein Geld für die Ortsteile von Arnstadt

Dill_9718Geht es nach dem Willen des Arnstädter Bürgermeisters Alexander Dill, werden die Ortsteile von Arnstadt kein Geld mehr bekommen. Bisher hatten die Ortsteile pro Jahr 5 Euro für jeden Einwohner erhalten. Mit diesem Geld konnten die Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte Vereine und traditionelle Veranstaltungen fördern.

Der Bürgermeister begründet seine Verweigerungshaltung mit der haushaltslosen Zeit für die Stadt. Ortsteilgelder seien eine sogenannte freiwillige Leistung. Und derartige freiwillige Leistungen seinen ohne städtischen Haushalt unzulässig.

Die Stadtratsfraktionen von Pro Arnstadt und LINKE sehen dies anders und verweist auf die gesetzlichen Regelungen in der Thüringer Kommunalordnung. Nach § 45 der Kommunalordnung haben die Ortsteile einen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung finanzieller Mittel. Konkreter Bestimmungen enthält das Gesetz nicht, um so den Kommunen noch ausreichend Ermessensspielraum offen zu halten. Der Finanzausschuss des Stadtrates hat mit deutlicher Mehrheit die Empfehlung ausgesprochen, die Zuschüsse an die Ortsteile wie bisher auszuzahlen. Der Bürgermeister drohte bereits mit der Beanstandung des Beschlusses, sollte der Stadtrat die Empfehlung des Finanzausschusses bestätigen. Damit bleibt sich der Bürgermeister treu: dem Stadtrat wird keinerlei Beschlusskompetenz zugestanden. Nur der Bürgermeister darf entscheiden.

Fragwürdig ist hier auch das Verhalten der zuständigen Rechtsaufsicht. Ohne die Argumente des Stadtrates bei der Entscheidung und Bewertungen einzubeziehen, werden die Wünsche des Bürgermeisters rechtlich „unterfüttert“. Dabei ist in Thüringen geregelt, dass die Rechtsaufsichtsbehörden keinen Einfluss auf städtische Entscheidungsprozesse nehmen dürfen. In Bezug auf Arnstadt hat die Rechtsaufsichtsbehörde aber zwischenzeitlich den Status eines städtischen Zwangsverwalters. Diese Rolle der Rechtsaufsicht ist aber der Wille und Wunsch des Bürgermeisters. Auch dies ist nahezu einzigartig in Thüringen. Ein Bürgermeister, der im Grundsatz seine Stadt ausschließlich in den Willen der Rechtsaufsichtsbehörde legt, gibt es in Thüringen kein zweites Mal.

Wehrkirche Siegelbach / Foto: wikimedia

In der haushaltslosen Zeit, auf die der Bürgermeister verweist, ist regelt, dass die Stadt nur Ausgaben für Leistungen tätigen darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Dies betrifft einerseits gesetzliche Aufgaben, aber auch Leistungen, die die Stadt vertraglich bindet. Auch darf die Stadt Geld ausgeben, um irreparable Schäden zu verhindern. Hierfür gibt es keinen abschließenden Aufgabenkatalog. Vielmehr muss die Stadt immer im Einzelfall entscheiden.

In Arnstadt meint der Bürgermeister, dass nur er solche Entscheidungen im Einzelfall treffen darf. Eine Beteiligung des Stadtrates kommt für den Bürgermeister nicht in Frage. Hier wird einmal mehr deutlich, wem die haushaltslose Zeit ins Konzept passt und weshalb der Bürgermeister keinerlei Anstrengungen unternimmt, um einen beschlussfähigen Haushaltsentwurf dem Stadtrat zuzuleiten.

In anderen Städten gibt es derartige Verweigerungshaltungen der Bürgermeister nicht. Die Regelungen in der ThürKO werden dort im Interesse der Ortsteile zur Anwendung gebracht. Damit ist die Bezuschussung der Ortsteile gesichert.

Doch was anderswo Normalität ist, funktioniert in Arnstadt nicht.  Weil Alexander Dill offenbar keine funktionierende Ortsteile und Ortsbeiräte will. Ohne diese Zuschüsse sind die Ortsteilräte nahezu neutralisiert. Ein weiterer Akt der Entdemokratisierung in der Kreisstadt. Der Bürgermeister denkt offenbar bei seinem Umgang mit den Ortsteilen nicht an die Wirkung auf die Gemeinden, die im Rahmen der anstehenden Gebietsreform für eine Eingemeindung nach Arnstadt in Frage kommen. Diese Gemeinden werden alles tun, um die Eingemeindung nach Arnstadt zu verhindern. Denn welche dieser Gemeinden wollen schon als künftiger Arnstädter Ortsteil ohne jegliche Finanzmittel dastehen? Noch könnte der Bürgermeister derartige Wirkungen verhindern. Der Stadtrat am 19. November 2015 wird zeigen, ob Alexander Dill dazu bereits ist.

2 Gedanken zu “Kein Geld für die Ortsteile von Arnstadt

  1. Pingback: TA-watch 6: "Ich legen Veto ein!" - Arnstadt - wohin?

  2. ich habe es schon auf eurer facebook- seite geschrieben. ihr betreibt, für meine begriffe hier wie dort, bewusste irreführung. wer euch unkritisch folgt ist zwar selbst schuld, schadet aber der gemeinschaft!!! @frank (bzw. arnstadt-wohin), auf deiner anregung hin habe ich es auch mal in der thüringer kommunalordnung nachgeschlagen, auch wenn ich mich bemühe, als VERPFLICHTUNG kann ich es aber auch nicht lesen!? … “ die Ortsteile haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihnen die Stadt ….. finanzielle Mittel zur Erledigung ihrer Angelegenheiten „ in angemessenem Umfang“ in der Haushaltssatzung zur Verfügung stellt (§ 45 Abs. 6 Satz 5 ThürKO)“ …und die „Angelegenheiten“, um die es hier geht sind FREIWILLIGE leistungen: „Angelegenheiten der Ortsteile sind solche kultureller, sportlicher und sozialer Art, die Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, die Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, die Unterstützung der Ortsfeuerwehr (§ 45 Abs. 6 Nr. 1, 2 ThürKO).“ (z.b. http://www.muehlhausen.de/…/FD…/regelung_ortsteile.pdf ) ich bin weit davon entfern solche kürzungen gut zu heißen, aber wenn du (frank kuschel)/ ihr als der bekannte „spaltpilz“ weiter so machst, wird es immer schlimmer in arnstadt. noch mal zum Anspruch: „Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Legaldefinition: siehe § 194 Abs. 1 BGB).“ … na, dann greif doch mal einem nackten in die hosentasche! was tante wiki dazu meint, passt besser zu deinem obigen kommentar (besonders der schlusssatz!): „Unter Anspruch versteht man umgangssprachlich Erwartungen, Wertvorstellungen, übernommene Normen eines Menschen bezüglich einer Sache.
    Ein Bedürfnis mit „Anspruch“ gleichzusetzen kann auch „Verwöhntsein“ bedeuten.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Anspruch) ich habe schon einiges gegoogelt und nirgends diesen anspruch „als von gott gegebenes recht, geschweige denn in gesetzesform“ festgeschrieben gesehen?! ThürKo §2(3) „Den Gemeinden kann durch Gesetz die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlich ist (Pflichtaufgaben).“
    offensichtlich macht ihr eisern weiter mit eurer strategie. nur das was ihr euch auf die fahne geschrieben habt : arnstadt – WOHIN beantwortet ih nicht!!!

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