TA-watch 6: „Njet – lege Veto ein!“

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Veto gegen Empfehlung im Ausschuss – Kommunalaufsicht stützt Bürgermeister /
in der TA vom 16.11.2015

/ Trotz Veto des Arnstädter Bürgermeisters Alexander Dill (pl) hat der Finanzausschuss bei der jüngsten Sitzung (…) dem Stadtrat die Auszahlung der Gelder an die Ortsteile empfohlen, schreibt die Thüringer Allgemeine.

Ja, liebe TA, so hättet ihr es wohl gerne: Der Bürgermeister verbietet dem Ausschuss Empfehlungen auszusprechen und dem Stadtrat Beschlüsse zu fassen. Denn veto bedeutet auf Lateinisch nichts anderes als: ich verbiete.

Doch gemach, es gibt zwar Ämter und Gremien, wie den amerikanischen Präsidenten oder den UN-Sicherheitsrat, die so verfaßt sind, dass dieser oder einzelne Mitglieder ein Veto einlegen und damit Beschlüsse einer Mehrheit kippen können.

Für einen Arnstädter Bürgermeister aber, sehr geehrte Redakteure von der TA, sieht die Thüringer Kommunalverordnung leider nirgendwo ein Veto-Recht vor. Der Bürgermeister kann mit seiner Stimme dagegen stimmen: Gewinnt er für seine Vorstellungen keine Mehrheit, ist er in der Pflicht, auch die Stadtratsbeschlüsse umzusetzen, die er nicht mitträgt. Dass das bei Herrn Dill bis heute nicht angekommen ist, ist inzwischen sattsam bekannt.

Statt dessen versucht er den von ihm gehegten Traum  – was ich nicht will, muss ich verbieten können – durch eine bizarre Maßnahme umzusetzen: Der Bürgermeister ficht Stadtratsbeschlüsse mittels der Kommunalaufsicht an.

Getrieben von der kindischen Vorstellung, bei der Rechtsaufsicht handele es sich um so eine Art Mami, die den trotzigen Willen ihres Lieblingskindes gegen die bösen Geschwister durchsetzt: Nein, die Kommunalaufsicht „stützt“ den Bürgermeister nicht, sowenig wie sie den Stadtrat „stützt“. Die Aufgabe der Kommunalsicht ist, zu prüfen, ob eine Kommune im gesetzlichen Rahmen agiert, den die Thüringer Kommunalordnung vorgibt.

Wenn Bürgermeister Dill  inzwischen gefühlt mehr Zeit im Landratsamt verbringt als in seinem Bürgermeistersessel, zeigt das: Für politisches Handeln fehlen ihm sowohl die Konzepte als auch die Überzeugungskraft. Deswegen konzentriert er seine Energie lieber darauf, Stadtratsbeschlüsse zu verschleppen.

Da scheint die TA mal wieder ganz mit Dill auf einer Linie zu sein: Und zu recht! Wo kämen wir denn hin, wenn Arnstadt seine Kommunale Selbstverwaltung wahrnähme, wo es doch Juristen in der Ritterstraße gibt, die uns sagen sollen, wo es lang geht! Bleibt die Frage offen, wie die Rechtsaufsicht ihre Rolle in diesem Spiel sieht.

Siehe zum gleichen Thema auch:
https://arnstadt-wohin.de/kein-geld-fuer-die-ortsteile-von-arnstadt

 

 

 

 

 

 

 

3 Gedanken zu “TA-watch 6: „Njet – lege Veto ein!“

  1. ihr werdet schon wieder unsachlich, aber wer euch unkritisch liest ist selbst schuld: in der thürko § 44 steht: § 44
    Beanstandungsverfahren
    Hält der Bürgermeister eine Entscheidung des Gemeinderats oder eines Ausschusses für rechtswidrig, so hat er ihren Vollzug auszusetzen und sie in der nächsten Sitzung, die innerhalb eines Monats nach der Entscheidung stattfinden muss, gegenüber dem Gemeinderat oder dem Ausschuss zu beanstanden. Verbleibt der Gemeinderat oder der Ausschuss bei seiner Entscheidung, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Rechtsaufsichtsbehörde zu unterrichten. Gegen die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde kann die Gemeinde Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 VwGO entfällt.

    • Na und? Den von Dir beschriebenen Weg kann der Bürgermeister ja gerne beschreiten! Aber davon reden wir in diesem Fall nicht. Der Bürgermeister argumentiert bei den Geldern für die Ortsteile mit der Kommunalaufsicht, um eine Entscheidung des Stadtrats zu beeinflussen. Außerdem: Was im Einzelnen eine freiwillige oder eine Pflichtaufgabe ist, das kann der Laie nicht durch einen Blick in die Kommunalverordnung beurteilen.

  2. P.S. @todorov Wir können das Ganze aber vielleicht auch abkürzen, vielleicht hat Dill ja deswegen „den Vollzug“ von gut fünfzig bis sechzig Stadtratsbeschlüssen „ausgesetzt“, weil er sie alle für rechtswidrig hält?!

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